Haben Sie ein störendes Wespen- / Bienen- oder Hornissennest?

Auch Insekten erfüllen ihren Zweck in der Natur. Insbesondere Hornissen stehen unter Naturschutz und dürfen nicht grundlos getötet werden. Grundsätzlich gilt es abzuwägen, ob ein Wespen-, Bienen- oder Hornissennest wirklich entfernt werden muss. Dies sollte nur im Notfall geschehen.

Um einen Notfall handelt es sich 
  • wenn das Nest eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben darstellt, zum Beispiel für Allergiker oder Kleinkinder
  • wenn sich das Nest in der Nähe von öffentlichen Einrichtungen mit viel Publikum befindet, zum Beispiel einem Kindergarten oder Einkaufszentrum

Besonders Wespennester können oftmals mit einem herkömmlichen, kostengünstigen Insektenspray selber bekämpft werden.
Die FWRU bekämpft Nester, die vom Eigentümer oder einer privaten Institution aufgrund der Dringlichkeit oder aus anderen Gründen nicht selber entfernt werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Einsätze kostenpflichtig sind, immer abends erfolgen und es bis zu 24 oder 48 Stunden dauern kann, bis die Bekämpfung erfolgt. 

Ist eine Bekämpfung ausserhalb der Bürozeiten zwingend notwendig, wenden sie sich im Notfall an die Nummer 118. Ansonsten genügt es, das Online-Formular auszufüllen. Wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen!


 
 
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